Anerkennung im Schweizer Gesundheitssystem
Zusatzversicherungen
Versicherungsleistungen
Strukturelle Integration wird nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Möglich sind hingegen Beiträge der verschiedenen Zusatzversicherungen.
Jede Versicherung definiert selbst, an welche Therapiemethoden sie Beiträge bezahlt. Die Versicherungen stellen dabei jeweils auf Registrierstellen ab.
Anerkennung
Registrierstellen
Registrierstellen wie EMR, ASCA und andere legen Minimalanforderungen bezüglich Ausbildung für die Registrierung einer Methode fest. Ebenso kontrollieren sie die Einhaltung der methodenspezifischen Weiterbildungen.
Die Methode Strukturelle Integration ist bei den Registrierstellen seit langem als Einzelmethode anerkannt.
Nebst dem EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) und der ASCA (Schweizer Stiftung für Komplementärmedizin) existieren weitere Registrierstellen wie SPAK und APTN. Zudem führen einzelne Versicherungen wie zum Beispiel Visana und EGK eigene Register.
OdA KT
KomplementärTherapie OdA KT
Seit 2015 existiert in der Schweiz das Berufsbild “KomplementärTherapeut:in” mit den Abschlüssen Branchenzertifikat und eidgenössisches Diplom.
Die Registrierstellen führen für Inhaber:innen des Branchenzertifikats OdA KT oder des eidg. Diploms jeweils eine eigene Registriernummer, welche sich von der Registriernummer der Einzelmethode unterscheidet.
Die Versicherungen legen die Höhe der Kostenbeteiligung vermehrt auf der Basis dieser verschiedenen Registriernummern (d.h. Qualifikationslevels) fest. Klient:innen von Therapeut:innen mit einem Branchenzertifikat OdA KT oder eidg. Diplom profitieren in der Regel von höheren Kostenbeiträgen.